Berufsschulbeirat
Nach Art. 70 BayEUG ist an jeder Berufsschule ein Berufsschulbeirat zu bilden. Der Berufsschulbeirat hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen Schule, Schülern, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieb, Arbeitswelt und Wirtschaft zu fördern.