Informationen zum Schulbetrieb
Verpflichtender COVID-Test
Es können nur Schülerinnen bzw. Schüler in Präsenz unterrichtet werden, die einen unter Aufsicht in der Schule durchgeführten Selbsttest absolvieren. Ersatzweise kann auch das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten (bei einer Inzidenz über 100 eines höchstens 24 Stunden alten) negativen PCR- Tests, eines POC-Antigen-Schnelltests oder der Nachweis einer zweimaligen Covid-19-Impfung (Impfpass) vorgelegt werden.
Schülerinnen bzw. Schüler, die weder einen gültigen Nachweis vorlegen noch einen Test in der Schule durchführen, werden ins Homeoffice geschickt. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall die Schüler eventuelle Defizite selbst nacharbeiten müssen.