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Rechtsanwaltsfachangestellte/r & Notarfachangestellte/r

Berufsbild

Rechtsanwälte haben die Hauptaufgabe, ihre Mandanten juristisch zu beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Tätigkeit als Verteidiger im Strafprozess und als Prozessbevollmächtigter im Zivilprozess, aber auch vor den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten bis hin zur Verfassungsgerichtsbarkeit.
Aus dieser Beratungs- und Vertretungstätigkeit leitet sich eine Vielzahl von Verwaltungstätigkeiten ab, von denen sich der Rechtsanwalt entlasten muss, damit er sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren kann. Für jeden Mandanten muss eine Akte angelegt werden, aus der ersichtlich ist, was bisher im konkreten Fall unternommen wurde. Der Rechtsanwalt muss Schriftwechsel führen mit seinen Mandanten, mit den Gegnern, den Versicherungen und den Gerichten. Termine und Fristen müssen überwacht und eingehalten werden. Nicht zuletzt werden Kostenrechnungen nach den Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erstellt. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ordnungsgemäß Bücher zu führen, um mit dem Finanzamt Steuern abrechnen zu können. Diese verwaltenden Tätigkeiten bilden das Wirkungsfeld der Rechtsanwaltsfachangestellten. Viel stärker als in anderen Bürotätigkeiten spielen dabei gesetzliche Vorschriften eine Rolle. Neben guten Kenntnissen in der allgemeinen Büroorganisation braucht die Rechtsanwaltsfachangestellte daher ein umfangreiches Wissen über die juristischen Grundlagen ihrer Tätigkeit.

Ansprechpartner

StD Peter Gottwalt

Tel.: 09721 / 51 1501

peter.gottwalt@schule.bayern.de

 

Ausbildungsdauer

3 Jahre, bei entsprechender Vorbildung auf 2,5 oder 2 Jahre verkürzbar.
Voraussetzung für die Verkürzung: Notendurchschnitt von 2,0 (ausgenommen Englisch, Sport, Religion)

 Jgst. 10Jgst. 11 Jgst. 12
Allgemein bildender Bereich Std. Std. Std.
 Deutsch 1 1 1
 Englisch 1 1 1
 Politik & Gesellschaft 1 1 1
 Fachtheoretischer Bereich   
 Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse (BGWP) 2 3 —
 Anwendung des bürgerlichen Rechts (ABR) 3 3 2
 Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate (BZM) — 5 3
 Englisch 1 1 1
 Gesamtsumme 9 15 9

Die Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne hat zum Ziel, die Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Ziel eines auf Handlungskompetenz ausgerichteten Unterrichts ist es, dass die Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft und Befähigung entwickeln, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens, Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Als didaktische Bezugspunkte für den Unterricht dienen Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind.

Jgst.

Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse (BGWP)

Anwendung des bürgerlichen Rechts (ABR)

 Bearbeitung zivilrechtlicher
Mandate (BZM)

10

LF1:

Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren (40 h)

 

 

LF2:

Arbeitsabläufe im Team organisieren     (40 h)

LF 3:

Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden (120 h)

 

    

11

LF5:

Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen (40 h)

LF 4:

Ansprüche außergerichtlich geltend machen (80 h)

LF 9:

Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten (40 h)

LF6: 

Geschäftsprozesse erfassen (40 h) 

LF 8:

Sachenrechtliche Regelungen bei der  Auftragsbearbeitung anwenden (40 h)

LF10: 

Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten        (80 h) 

LF7: 

Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen (40 h) 

 

 

LF11: 

Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten (40 h) 

 

 

 

 

LF14:

Besondere Verfahren bearbeiten (40 h)

    

12

 —

LF13:

In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden (80 h)

LF12:

Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten (120 h)

Prüfungen

1. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes um erforderlichenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. Eine Anrechnung der hier erzielten Leistungen auf die Abschlussprüfung erfolgt nicht. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 120 Minuten und enthält fallbezogene Aufgaben zu folgenden Prüfungsbereichen:
• Kommunikation und Büroorganisation (60 min)
• Rechtsanwendung (60 min)

2. Abschlussprüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst insgesamt vier Prüfungsbereiche.

1. Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 min)15 %
2. Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (150 min)      35 %
3. Vergütung und Kosten (90 min)30 %
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)10 %
  
Die mündliche Prüfung umfasst den Prüfungsbereich „Mandantenbetreuung“.10 %

Die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.