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Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Neuordnung der ZFA-AUSBILDUNG ZUM 01.08.2022

Zum 01.08.2022 trat die neue ZFA-Ausbildungsverordnung und die neue Lehrplanrichtlinie ZFA in Kraft.

Es blieb bei der Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter“. Auch der Grundsatz einer dreijährigen Berufsausbildung und die grundsätzliche Ausbildungsstruktur wurde beibehalten. Mehr Gewicht bekamen die Inhalte „Arbeits- und Praxishygiene, Medizinprodukteaufbereitung“ „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“, „Kommunikation“, Qualitätsmanagement“ sowie „Digitalisierung und Datensicherheit“. Größte Neuerung ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung, d.h. die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Dafür gibt es zukünftig einen ersten und zweiten Teil der Abschlussprüfung. Die ersten Prüfungen nach der neuen Ausbildungsstruktur finden voraussichtlich im Jahr 2024 statt.

Berufsbild

Zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen Zahnärzte und -ärztinnen bei allen Tätigkeiten in einer Praxis. Sie empfangen und betreuen die Patienten, organisieren Praxisabläufe und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.

Hauptsächlich arbeiten Zahnmedizinische Fachangestellte in Zahnarztpraxen, Zahn-, Mund- und Kieferkliniken sowie in PLUS ZF 18universitären Zentren für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.

Ansprechpartner

OStRin Bettina Nöth

Tel.: 09721 / 51 1501

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Verkürzung der Lehrzeit je nach Vorbildung und Leistung um 6 oder 12 Monate möglich.

Prüfungen (Neuordnung)

Abschlussprüfung Teil 1
Etwa in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres wird der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung abgelegt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
2. „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.

Abschlussprüfung Teil 2

Gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres findet der 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt.
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,
2. „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie
3. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zuständigen Stelle:
Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Zahnärztliches Personal, Dr. Wolfgang Kipping, Dr. Moritz Kipping
Sekretariat: Frau Roth
Telefon: (0931) 32114-0
Telefax: (0931) 32114-14
Bayerische Landeszahnärztekammer München

10. Jahrgangsstufe – 1,5 Tage

Praxis- und Verwaltungsprozesse

3 Stunden

Gesundheitsschutz

2 Stunden

Behandlungsassistenz

4 Stunden

Englisch

1 Stunde

11. Jahrgangsstufe – 1 Tag

Praxis- und Verwaltungsprozesse

2 Stunden

Gesundheitsschutz

1 Stunden

Behandlungsassistenz

2 Stunden

Englisch

1 Stunde

12. Jahrgangsstufe – 1 Tag

Praxis- und Verwaltungsprozesse

2 Stunden

Gesundheitsschutz

2 Stunden

Behandlungsassistenz

2 Stunden

Allgemeinbildender Unterricht: 10./11./12. Jahrgangsstufe

Religionslehre

1 Stunde

Deutsch

1 Stunde

Politik und Gesellschaft

1 Stunde

Welche Voraussetzungen sollte man für diesen Beruf mitbringen?

Der Ausbildungsberuf steht grundsätzlich allen Schulabschlüssen offen.
Die Interessenten für diesen Beruf sollten folgende Schlüsselqualifikationen mitbringen bzw. die Bereitschaft zeigen, sich diese anzueignen:

  • Kenntnis der deutschen Sprache
  • Lernbereitschaft
  • Ausdrucksvermögen (Kommunikationsfähigkeit)
  • Konfliktfähigkeit
  • Team- und Kooperationsfähigkeit
  • vorausschauendes Denken
  • Transferfähigkeit

 

Zusätzlich erfordert der Beruf eine gewisse physische und psychische Belastbarkeit.

Außerschulische Informationsquellen

Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken

Zahnärztliches Personal, Dr. Wolfgang Kipping,
Sekretariat: Frau Roth
Telefon: (0931) 32114-12
Telefax: (0931) 32114-14

Bayerische Landeszahnärztekammer München