Zum 01.08.2022 trat die neue ZFA-Ausbildungsverordnung und die neue Lehrplanrichtlinie ZFA in Kraft.
Es blieb bei der Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter“. Auch der Grundsatz einer dreijährigen Berufsausbildung und die grundsätzliche Ausbildungsstruktur wurde beibehalten. Mehr Gewicht bekamen die Inhalte „Arbeits- und Praxishygiene, Medizinprodukteaufbereitung“ „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“, „Kommunikation“, Qualitätsmanagement“ sowie „Digitalisierung und Datensicherheit“. Größte Neuerung ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung, d.h. die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Dafür gibt es zukünftig einen ersten und zweiten Teil der Abschlussprüfung. Die ersten Prüfungen nach der neuen Ausbildungsstruktur finden voraussichtlich im Jahr 2024 statt.
Zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen Zahnärzte und -ärztinnen bei allen Tätigkeiten in einer Praxis. Sie empfangen und betreuen die Patienten, organisieren Praxisabläufe und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.
Hauptsächlich arbeiten Zahnmedizinische Fachangestellte in Zahnarztpraxen, Zahn-, Mund- und Kieferkliniken sowie in PLUS ZF 18universitären Zentren für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
OStRin Bettina Nöth
Tel.: 09721 / 51 1501
Verkürzung der Lehrzeit je nach Vorbildung und Leistung um 6 oder 12 Monate möglich.
Abschlussprüfung Teil 1
Etwa in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres wird der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung abgelegt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
2. „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.
Abschlussprüfung Teil 2
Gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres findet der 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt.
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,
2. „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie
3. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zuständigen Stelle:
Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Zahnärztliches Personal, Dr. Wolfgang Kipping, Dr. Moritz Kipping
Sekretariat: Frau Roth
Telefon: (0931) 32114-0
Telefax: (0931) 32114-14
Bayerische Landeszahnärztekammer München
10. Jahrgangsstufe – 1,5 Tage
Praxis- und Verwaltungsprozesse | 3 Stunden |
Gesundheitsschutz | 2 Stunden |
Behandlungsassistenz | 4 Stunden |
Englisch | 1 Stunde |
11. Jahrgangsstufe – 1 Tag
Praxis- und Verwaltungsprozesse | 2 Stunden |
Gesundheitsschutz | 1 Stunden |
Behandlungsassistenz | 2 Stunden |
Englisch | 1 Stunde |
12. Jahrgangsstufe – 1 Tag
Praxis- und Verwaltungsprozesse | 2 Stunden |
Gesundheitsschutz | 2 Stunden |
Behandlungsassistenz | 2 Stunden |
Allgemeinbildender Unterricht: 10./11./12. Jahrgangsstufe
Religionslehre | 1 Stunde |
Deutsch | 1 Stunde |
Politik und Gesellschaft | 1 Stunde |
Der Ausbildungsberuf steht grundsätzlich allen Schulabschlüssen offen.
Die Interessenten für diesen Beruf sollten folgende Schlüsselqualifikationen mitbringen bzw. die Bereitschaft zeigen, sich diese anzueignen:
Zusätzlich erfordert der Beruf eine gewisse physische und psychische Belastbarkeit.
Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Zahnärztliches Personal, Dr. Wolfgang Kipping,
Sekretariat: Frau Roth
Telefon: (0931) 32114-12
Telefax: (0931) 32114-14