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Steuerfachangestellte/r

Berufsbild

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Kanzleiinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen. 

Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen Aufgaben sind:

• Erstellen von Finanzbuchführungen

• Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen

• Vorbereiten bzw. Erstellen von Jahresabschlüssen

• Bearbeiten von Steuererklärungen

• Prüfen von Steuerbescheiden

• Beratung von Mandanten

Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Kanzleien mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Eine Verkürzung um 6 Monate ist je nach Vorbildung und Leistung möglich.

(Information zur Verkürzung unter www.steuerberaterkammer-nuernberg.de)

Welche Voraussetzungen sollte man für diesen Beruf mitbringen?

Im Allgemeinen ist ein Mittlerer Schulabschluss Voraussetzung.

Ihr Profil:

Als angehender Steuerfachangestellte/r haben Sie:

• Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge

• Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen

• die Fähigkeit zu analytischem Denken

Sie sind:

• kontaktfreudig

• bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.

Ansprechpartner

OStR Jan Neundörfer

Tel.: 09721 / 51 1501

Prüfungen

Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres (i.d.R. Anfang Juli):

Steuerwesen (60 Minuten)

Rechnungswesen (60 Minuten)

Wirtschafts- u. Sozialkunde (30 Minuten)

Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung:

Steuerwesen (150 Minuten) mit 25 Prozent

Rechnungswesen (120 Minuten) mit 25 Prozent

Wirtschafts- u. Sozialkunde (90 Minuten) mit 25 Prozent

Mandantenorientierte Sachbearbeitung (30 Minuten mündlich) mit 25 Prozent

Prüfungen ab 01.08.2023

Zwischenprüfung im Oktober des zweiten Ausbildungsjahres:

„Verwaltungsprozesse organisieren“ (45 Minuten)

„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“  (75 Minuten)

Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung:

„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit 35 Prozent

„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen“ mit 30 Prozent

„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ mit 25 Prozent

„Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent

Fächer:

Jgst. 10

Jgst. 11

Jgst. 12

Allgemeinbildender Bereich

 

 

 

Religion

1

1

1

Deutsch

1

1

1

Sozialkunde

1

1

1

Englisch

1

1

1

Fachtheoretischer Bereich

 

 

 

Allg. Wirtschaftslehre

2

1

1

Steuerlehre

5

2

2

Rechnungswesen

6

2

2

Insgesamt

17

9

9

Fächer:

Jgst. 10

Jgst. 11

Jgst. 12

Allgemeinbildender Bereich

   

Religion

1

1

1

Deutsch

1

1

1

Sozialkunde

1

1

1

Englisch

1

1

1

Fachtheoretischer Bereich

   

Bilanzierung, Bewertung und Jahresabschluss

4

1

2

Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer

5

2

2

Rechtliche Grundlagen und Beratung

2

1

1

Umsatzsteuer

2

1

Insgesamt

17

9

9